Straßenbauverwaltungen sorgen in Deutschland dafür, dass unsere Straßen und Brücken sicher sind. Auch in Hinblick auf wachsendes Verkehrsaufkommen, z.B. durch Güterverkehr. Die Straßenbauverwaltungen sind Ländersache, in Nordrhein-Westfalen ist dies der Landesbetrieb Straßen.NRW.
Für neu gebaute Brücken gelten bestimmte Regelwerke. Diese können aber nicht ausschließlich für bestehende Bauwerke gelten. Das liegt zum einen daran, dass die bestehenden Regeln zur Zeit des Baus berücksichtigt werden müssen. Zum anderen spielen der aktuelle Zustand des Bauwerks und die zwischenzeitlich gesammelten Erfahrungen (z.B. zum Bauverfahren) eine Rolle.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat mit Unterstützung der Bundesanstalt für Straßenwesen und der Wissenschaft daher die "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie)" formuliert. Diese Richtlinie definiert die Kriterien, nach denen bestehende Bauwerke betrachtet werden müssen. Meist sind dies komplexe Berechnungen.
Aus diesen Berechnung lässt sich die rechnerische Restnutzungsdauer eines Bauwerks ableiten. Damit ist jene Zeitdauer gemeint, die das Bauwerk rechnerisch sicher ist. Danach können Ermüdungserscheinungen eintreten und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Belastung auf dem Bauwerk zu reduzieren. Dies könnten etwa Sperrungen einzelner Fahrspuren, der Ausschluss von Schwerverkehr oder eine reduzierte Geschwindigkeit sein.