Was ist eine Plangenehmigung?
Nicht immer steht ein aufwendiges, langwieriges Planfeststellungsverfahren am Beginn einer geplanten Baumaßnahme. Stattdessen kann auch eine Plangenehmigung erfolgen. Dies ist der Fall, wenn die Rechte Dritter nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt sind. Zum Beispiel, sofern sich Betroffene mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums schriftlich einverstanden erklären. Das können etwa betroffene Träger öffentlicher Belange (TÖB) sein, die ihr Einverständnis geben. Eine Anhörung wie im Planfeststellungsverfahren muss dann nicht erfolgen. Aus rechtlicher Sicht hat die Plangenehmigung aber die gleiche Wirkung wie die Planfeststellung. Eine Plangenehmigung kann dafür meist schneller und kostengünstiger geplant und umgesetzt werden.