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Was passiert wenn eine Planfeststellung eingeleitet wird?
Wie funktioniert ein Planfeststellungsverfahren?
Das Planfeststellungsverfahren für den neuen Tausendfüßler ist mit einem Baugenehmigungsverfahren zu vergleichen. Straßen.NRW (jetzt Autobahn GmbH Rheinland) hat als Vorhabenträger umfassende Planungsunterlagen erarbeitet, die nun genehmigt werden müssen. Dieser Prozess kann mehrere Jahre dauern.
Um die Planungsunterlagen für die Baumaßnahme an der A565, beziehungsweise am "Tausendfüßler", genehmigen zu lassen, hat der Landesbetrieb bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde (die Bezirksregierung Köln) im Juni 2020 den Antrag auf Planfeststellung eingereicht.
Die Bezirksregierung Köln prüft nun in einem förmlichen Verfahren, ob die Planungsunterlagen zulässig sind. Hier berücksichtigt sie zum Beispiel Umweltbelange, die technische Machbarkeit und eigentumsrechtliche Betroffenheiten, zum Beispiel ob Privatgrundstücke für den Bau (zeitweise) benötigt werden. Manchmal kommt es vor, dass Straßen.NRW (jetzt Autobahn GmbH Rheinland) dann noch Unterlagen nachreichen oder anpassen muss.
Welche Informations- und Einflussmöglichkeiten gibt es für die Bürgerschaft?
Es ist gesetzlich geregelt, dass während der Planfeststellung eine Offenlage der Planungsunterlagen stattfinden muss. Wann das passiert, wird auf der Homepage der Bezirksregierung Köln, in der lokalen Presse und im Amtsblatt bekannt gemacht.
Die Planungsunterlagen liegen für einen bestimmten Zeitraum (mehrere Wochen) bei der Bezirksregierung Köln öffentlich einsehbar aus. Außerdem werden sie im Internet auf der Homepage der Bezirksregierung Köln veröffentlicht.
Während des Zeitraums der Offenlage und noch zwei Wochen länger können Bürgerinnen, Bürger und Träger öffentlicher Belange schriftlich Einwendungen einreichen. Diese Einwendungen werden durch die Bezirksregierung Köln geprüft. Anschließend informiert sie die Einwender, inwiefern ihre Anliegen berücksichtigt werden können. Bei einem Erörterungstermin können alle Einwender ihre Anliegen vortragen und mit den Behörden diskutieren.
Die Bezirksregierung Köln hat die Planfeststellungsunterlagen zwischen dem 10. September 2020 und dem 9. Oktober 2020 für alle zur Einsicht offengelegt. Im Anschluss an die Offenlage konnten bis zum 9. November 2020 Einwendungen erhoben werden. Dabei sind von Privatpersonen 358 Einwendungen eingegangen und von Trägern öffentlicher Belange insgesamt 23. Die Einwendungen werden zurzeit gesichtet und bearbeitet. Im Anschluss wird ein Erörterungstermin angesetzt, der öffentlich bekanntgegeben wird.
Im ersten Halbjahr 2022 wird voraussichtlich die erarbeitete Klimabetrachtung in einem Deckblatt offengelegt. Hierzu können ebenso wie zu den 2020 offengelegten Unterlagen Einwendungen erhoben werden. Diese werden anschließend in einem Erörterungstermin voraussichtlich im 4. Quartal erörtert.
... und dann?
Wenn alle Einwendungen berücksichtigt oder begründet zurückgewiesen worden sind, fehlt noch ein letzter Schritt: Nach einer letzten Prüfung durch die Bezirksregierung Köln endet das Verfahren mit dem Planfeststellungsbeschluss. Dieser Beschluss ist sozusagen die Baugenehmigung. Jetzt darf gebaut werden und die Ausführungsplanung beginnt.
Stand: März 2022