A565 Sechsstreifiger Ausbau zwischen Bonn-Endenich und Bonn-Nord
© Autobahn GmbH
A565
Sechsstreifiger Ausbau zwischen Bonn-Endenich und Bonn-Nord
Was ist der Tausendfüßler?
Als „Tausendfüßler“ wird ein 630 Meter langes Teilstück der A565 bezeichnet, das zwischen den Anschlussstellen Bonn-Tannenbusch und Bonn-Endenich als Hochstraße auf Stelzen verläuft. Es handelt sich um das Brückenbauwerk, das am Kreisverkehr Siemensstraße/Am Probsthof/Am Dickobskreuz beginnt und neben den Gleisen der Deutschen Bahn und der Stadtbahn auch die Brühler Straße und den Lievelingsweg überspannt.
Was wird gemacht?
Der „Tausendfüßler“ wird neu gebaut. Im Zuge des Neubaus wird die A565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord auf sechs Fahrstreifen ausgebaut, um den heutigen und künftigen Verkehrsbelastungen gewachsen zu sein.
Durch den Ausbau auf sechs Fahrstreifen wird der Verkehrsfluss in diesem Bereich deutlich verbessert und die Staugefahr minimiert. Zudem wird ein Lärmschutz auf neuestem Stand dafür sorgen, dass Anlieger und Anwohner weniger belastet werden. Wie der "Tausendfüßler" künftig aussehen soll, können Sie sich in unserem animierten Rundflug anschauen.
Baubeginn wird frühstens 2025 sein.
Wieso wird gebaut?
Der so genannte "Tausendfüßler" wurde 1959 in Betrieb genommen. Die Verkehrsbelastung hat seitdem stark zugenommen. Jeden Tag fahren rund 90.000 Kraftfahrzeuge über das Bauwerk. Es wurde daher bereits verstärkt, erreicht dennoch im Jahre 2022 das rechnerische Ende seine Restnutzungsdauer. Gemäß der Nachrechnungsrichtlinie des Bundes von 2010 weist das Bauwerk statische Defizite auf. Daher muss sie neu gebaut werden. Für den Autobahnabschnitt der A565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord ist der sechsstreifige Ausbau im Bundesverkehrswegeplan vorgesehen. Weiterhin müssen die beiden Bauwerke Dransdorfer Weg und Gerhard-Domagk-Straße in dem Zuge erneuert werden.
Kommt es durch den sechsstreifigen Ausbau der A565 zu mehr Verkehr?
Derzeit befahren pro Tag rund 90.000 Kraftfahrzeuge den Autobahnabschnitt zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord. Damit ist die Kapazitätsgrenze dieses Abschnitts bereits heute überschritten. Für die Sicherheit des Abschnitts sind Seitenstreifen unbedingt erforderlich. Die Erhöhung des Verkehrsaufkommens in diesem Bereich wird durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst, z.B. neue Verkehrsverbindungen, Stadtentwicklung, Verkehrsverhalten. Auch ohne den Ausbau auf sechs Fahrstreifen wird das Verkehrsaufkommen zunehmen.
Werden beim Bau des "Tausendfüßlers" Lärmschutzmaßnahmen getroffen?
Bei der Planung des "Tausendfüßlers" kommen die Kriterien der so genannten Lärmvorsorge zum Einsatz. Lärmvorsorge findet grundsätzlich Anwendung beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Straßen. Grundlagen für den Lärmschutzanspruch sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 16. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (16. BImSchV). Werden die dort aufgeführten Immissionsgrenzwerte in Verbindung mit dem Ersatzneubau des „Tausendfüßlers“ überschritten, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz.
Dabei wird zwischen aktiven und ggf. passiven Lärmschutzmaßnahmen unterschieden. Die aktiven Lärmschutzmaßnahmen sind z.B. Lärmschutzwände oder auch lärmmindernde Fahrbahnbeläge. Die passiven Lärmschutzmaßnahmen, etwa der Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen, werden nur in besonders stark von Lärm betroffenen Bereichen angewendet.
Weitere Informationen zur Ermittlung des Lärmschutzanspruchs finden Sie in unserer Mediathek und in dem entsprechenden Wissenswert-Artikel.
Warum werden die Böschungen entlang des Tausendfüßlers durch Stützwände ersetzt?
Die Stützwände werden gebaut, um den Eingriff in die anliegenden Privatgrundstücke und Gewerbebetriebe so gering wie möglich zu halten oder auch ganz zu vermeiden. Durch diese Bauweise kann der Ausbau möglichst flächensparend in dem eng bebauten Gebiet realisiert werden. Die Stützwände sollen sich durch die Entwicklung eines Gestaltungskonzeptes, das mit der Stadt Bonn abgestimmt wird, besser in das vorhandene Stadtbild einfügen.
Warum wird im Bereich des künftigen Campus Endenich ein Regenrückhaltebecken gebaut?
Für die gesetzlich vorgeschriebene Reinigung der Straßenabwässer ist es erforderlich, Retentionsbodenfilterbecken anzulegen. Diese können nicht unterirdisch angelegt werden. Allerdings handelt es sich um begrünte Beckenanlagen, nicht um Betonbecken.
Was passiert mit den Anwohnern / Anliegern?
Der "Tausendfüßler" durchquert ein sehr eng bebautes Gebiet, so dass von dem Ersatzneubau viele Anwohnerinnen und Anwohner unmittelbar betroffen sind. Um möglichst alle Interessen zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen, steht die Autobahn GmbH in regelmäßigem Austausch mit den Anliegerinnen und Anliegern und führt bei offenen Fragen auch Einzelgespräche, um zu befriedigenden Lösungen zu kommen.
In welchem Stadium befindet sich die Planung?
Die technische Planung, der so genannte Vorentwurf, ist fertiggestellt. Dieser wurde im Frühjahr 2020 genehmigt. Die Bezirksregierung Köln hat die Planfeststellungsunterlagen zwischen dem 10. September 2020 und dem 9. Oktober 2020 für alle zur Einsicht offengelegt. Die Baumaßnahme wurde inzwischen im Amtsblatt der Stadt Bonn veröffentlicht.
Im Anschluss an die Offenlage konnten bis zum 9. November 2020 Einwendungen erhoben werden. Dabei sind von Privatpersonen 358 Einwendungen eingegangen und von Trägern öffentlicher Belange insgesamt 23.
Nach Bearbeitung der Einwendungen liegen die überarbeiteten Planunterlagen seit dem 12. September 2022 erneut öffentlich aus. Aufgrund eines redaktionellen Fehlers bei der Veröffentlichung wurde eine erneute Offenlage vom 31.1.2023 bis 1.3.2023 erforderlich. Hierzu könnten, ebenso wie zu den 2020 offengelegten Unterlagen Einwendungen erhoben werden. Diese werden anschließend in einem Erörterungstermin diskutiert. Dieser fand am 29.10, 30.10. und 31.10.2024 statt (Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn von Bau-km 10+ 108 bis Bau-km 11+ 900 | Bezirksregierung Köln).
Wie eine Planfeststellung abläuft, erfahren Sie in den FAQs und bei unserer Digitalen Infomesse.
Aktuell werden häufige, enge Bauwerksprüfungen durchgeführt.
Sachstand Bauwerk 1 Tausendfüßler:
- 2013 wurde ein Teilbauwerk verstärkt
- 2019 von Brückenklasse 45 auf Brückenklasse 30 herabgesetzt (LKW über 30 Tonnen Gesamtgewicht dürfen den Bereich nur mit besonderer Genehmigung befahren)
- LKW-Überholverbot
- 2022: Überschreitung der Restnutzungsdauer - in Folge werden jährliche Sonderprüfungen durchgeführt
Sachstand Bauwerk 2 Dransdorfer Weg:
- Brückenklasse 45 (LKW über 45 Tonnen Gesamtgewicht dürfen den Bereich nur mit besonderer Genehmigung befahren)
- LKW Überholverbot
- 2027: Ablauf der Restnutzungsdauer
Sachstand Bauwerk 3 Gerhard-Domagk-Straße:
- Brückenklasse 45 (LKW über 45 Tonnen Gesamtgewicht dürfen den Bereich nur mit besonderer Genehmigung befahren)
- LKW Überholverbot
- 2024: Ablauf der Restnutzungsdauer
Stand: November 2024