Was ist ein Planfeststellungsverfahren?
Das Planfeststellungsverfahren ist mit einem Baugenehmigungsverfahren zu vergleichen. Die Autobahn GmbH beantragt als Vorhabenträger die Planfeststellung für das Vorhaben bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde. Für das Bonner Autobahnnetz ist dies die Bezirksregierung Köln.
Das förmliche Verfahren endet mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch die Planfeststellungsbehörde, womit das Vorhaben zugelassen wird und baulich umgesetzt werden darf.
Die Planfeststellungsbehörde prüft also die Zulässigkeit des Vorhabens unter technischen, umweltfachlichen und eigentumsrechtlichen Gesichtspunkten und wägt die Belange untereinander ab.
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