Wie kann ich mich vor Straßenlärm schützen?

Lärmschutzwand

„Lärm“ ist jede Art von Schall, die als Störung empfunden wird, unabhängig von Tonhöhe und Lautstärke. Geräusche entstehen durch Druckschwankungen in der Luft. Wir nehmen sie über unsere Ohren – physikalisch betrachtet – als Schall wahr. Geräusche setzen sich aus vielen Schwingungen mit unterschiedlichem Schalldruck zusammen. Lärm wird als Schalldruckpegel in Dezibel (dB(A)) gemessen. Je höher der Schalldruckpegel, desto lauter ist das Geräusch.

Der Schwellenwert zur Gesundheitsgefährdung liegt tagsüber bei 70 dB(A), nachts bei 60 dB(A). Zum Vergleich: Eine Kettensäge ist mit rund 105 dB(A) lauter als ein 50 km/h schnell fahrender PKW mit 80 dB(A). Ein Verkehrsflugzeug übertrumpft dies sogar noch mit 140 bd(A) aus 50 m Entfernung. Ein normales Gespräch hingegen hat eine Lautstärke von 60 dB(A).

Wird Lärm gemessen oder berechnet?

Zur Planung von Maßnahmen zum Lärmschutz und der Lärmsanierung im Straßenverkehr darf der Geräuschpegel nicht gemessen, sondern muss berechnet werden. Verschiedene Größen haben Einfluss auf die Berechnung. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) finden Sie weitere Informationen zur Lärmberechnung.

Wie kann Lärmschutz aussehen?

  • Lärmvorsorge findet Anwendung beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Straßen.
  • Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung bei bestehenden Bundesfernstraßen, die nicht neu gebaut oder wesentlich geändert werden.
  • Unter Immissionsschutz wird die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst.

Im Straßenbau wird außerdem zwischen aktivem und passivem Lärmschutz unterschieden.

Aktiver Lärmschutz ist direkt an der Straße zu finden, es handelt sich etwa um:

  • Lärmschutzwände
  • Tunnel
  • Troglagen (ein "Trog" besteht aus seitlichen Stützwänden und einer Sohle, die oft als Rampe ausgeführt ist. Tunneleinfahrten etwa sind oft Tröge)
  • Wall-Wand-Kombinationen (Lärmschutzwall + aufgesetzte Wand)
  • Lärmmindernde Straßenoberflächen

Unter passivem Schallschutz ist die schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden zu verstehen. Das heißt, an Gebäuden wird etwas verbessert oder installiert, zum Beispiel:

  • Dachdämmung
  • Fassadendämmung
  • Lüfter
  • Fenster
  • Türen

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für Lärmschutz? 

Die rechtlichen Grundlagen für Lärmschutzanspruch sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) und den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) festgelegt.

Die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) legt die Immissionsgrenzwerte fest. Die sogenannten Immissionsgrenzwerte für Lärmvorsorge und die Auslösewerte für Lärmsanierung können Sie hier einsehen.

Wie wird der Anspruch auf Lärmschutz ermittelt?

  • Prüfung von Grenzwertüberschreitungen für Immissionsorte im Umfeld
  • Prüfung des Vorliegens einer wesentlichen Änderung
  • Ermittlung der Gebäude mit Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen