Was ist Lärmvorsorge und wie funktioniert sie?
Die Lärmvorsorge wird beim Neubau oder der wesentlichen Veränderung von Straßen angewandt. Wenn dadurch die folgenden Immissionsgrenzwerte überschritten werden, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz:
Gebiet | Bei Tag (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) | Bei Nacht (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) |
Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime | 57 dB(A) | 47 dB(A) |
reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete | 59 dB(A) | 49 dB(A) |
Kern-, Dorf- und Mischgebiete | 64 dB(A) | 54 dB(A) |
Gewerbegebiete | 69 dB(A) | 59 dB(A) |