Öffentlichkeitsbeteiligung

Projekt stoppen ?

Guten Tag,
welche Möglichkeiten bestehen, um den geplanten Ausbau noch zu stoppen ? Was genau sind die rechtlichen Möglichkeiten der Einwendungen, wie laufen diese ab ?

Guten Tag,
danke für Ihre Nachfrage.
Grundsätzlich wird im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans beschlossen, welche Projekte realisiert werden. Wir erhalten anschließend einen Auftrag, die Maßnahme zu planen und umzusetzen. Daher geht es in dem anstehenden Planfeststellungsverfahren nicht darum, ob sondern wie die Maßnahme realisiert wird.

Betroffene können im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Einwendungen gegen die Planungsinhalte vorbringen. Ab welchem Zeitpunkt Einwendungen der Bürger möglich sind und welche Fristen gelten, legt die planfeststellende Behörde - in diesem Fall die Bezirksregierung Köln - im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens fest. Noch steht der Zeitpunkt für die Baumaßnahme nicht fest.

Beste Grüße

Valérie Bennett (Projektteam bonnbewegt.)