Neue Gesetzeslage
Der Bundestag hat das Bundesfernstraßengesetz geändert. Demnach sollen entlang von BAB-Brücken die Betriebswege für den Radverkehr benutzbar sein. Da dieses Gesetz vor der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beschlossen wurde, gilt es auch für Tausendfüßler und Nordbrücke. Wie gedenkt Straßen.NRW, der Forderung des Gesetzgebers nachzukommen, um Radverkehr entlang des Tausendfüßlers zu ermöglichen?
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Frage.
Straßen.NRW erhält seine Aufträge ein Projekt zu planen und zu bauen vom Bundes- und vom Landesverkehrsministerium. Der Auftrag für den sechsstreifigen Ausbau der A565 zwischen Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord haben wir durch den Bundesverkehrswegeplan erhalten, der 2016 beschlossen wurde. Es liegt derzeit kein Auftrag vor, einen Radweg entlang des Tausendfüßlers zu planen.
Am Bauwerk Tausendfüßler sind keine Betriebswege geplant. Diese sind zum Beispiel bei Brücken mit sehr hohen Lärmschutzwänden erforderlich, damit diese regelmäßig geprüft werden können. Am Tausendfüßler ist die aus unterhaltungstechnischer Sicht nicht erforderlich.
Wie die Umsetzung der Gesetzesänderung erfolgt, ist derzeit noch unklar. Es liegen uns hier noch keine entsprechenden Vorgaben für die Umsetzung vor.
Mit besten Grüßen
Friederike Schaffrath (Projektleiterin bonnbewegt.)