Planungsverfahren

Große Einflußmöglichkeiten

Straßen.NRW kann nur ausführen was Bund und Land vorgeben. Dennoch gibt es einen Austausch mit der Stadt. Welche Einflußmöglichkeiten hat die Kommune auf das Projekt und Straßen.NRW überhaupt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens?

Hallo,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird offengelegt, wie die Umsetzung des Ausbaus geplant wird. Es besteht die Möglichkeit Einwendungen zu den Planungsinhalten zu erheben. Auch die Kommune hat hier Einwendungsmöglichkeiten, wenn sie Änderungen an der technischen Planung für erforderlich oder sinnvoll hält. Es besteht jedoch nicht die Möglichkeit, durch die Einwendung die Maßnahme grundsätzlich infrage zu stellen.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplans hat es zwischen 2011 und 2015 eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erläutert in einem Artikel auf seiner Webseite wie die Beteiligung durchgeführt wurde.

Viele Grüße

Valérie Bennett (Projektteam bonnbewegt.)