Geschwindigkeits-begrenzung
Wird es zukünftig eine Begrenzung auf 50Km/h (bzw. weniger) geben, um insbesondere nachts dem Lärmschutz gerechter werden zu können?
Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Geschwindigkeit wird in diesem Abschnitt künftig bei maximal 100km/h liegen. Der Lärmschutz für den Ausbau wird gemäß der Vorgaben der Lärmvorsorge geplant.
Es ist daher aktiver Lärmschutz vorgesehen:
- Der gesamte Abschnitt erhält offenporigen Asphalt, auch als "Flüsterasphalt" bekannt.
- Zusätzlich wird auf der gesamten Länge Lärmschutz installiert.
Die Lärmschutzwände werden so geplant, dass die Grenzwerte der Lärmvorsorge zukünftig eingehalten werden. Nach dem Bau der Lärmschutzwände wird die Belastung im Wohngebiet tagsüber unter 59 dB(A) und nachts unter 49 dB(A) nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung liegen. Wie die Lärmschutzwände etwas aussehen werden, können Sie sich im Video unter unserem Projektsteckbrief ansehen. Die genaue Gestaltung der Wände wird zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam mit der Stadt Bonn vorgenommen. Sollten Sie genaue Werte für ein bestimmtes Gebäude benötigen, schreiben Sie uns gerne eine Mail an: bonnbewegt@strassen.nrw.de.
Viele Grüße
Valérie Bennett (Projektteam bonnbewegt.)