Planungsverfahren

Enteignungen

Finden im Zuge des Planfeststellungsverfahrens Enteignungen statt und wenn ja, wo?

Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wir haben zum Beispiel den Ausbau so geplant, dass wir die Maßnahme größtenteils auf eigenen Flächen realisieren und nur für den Bau in die angrenzenden Grundstücke eingreifen. Während der Bauzeit müssen wir temporär Flächen von Anliegern nutzen. Mit diesen suchen wir Zwischenlösungen, so dass Betriebe weitergenutzt werden können. Uns ist bewusst, dass der freie Raum in Bonn begrenzt ist, daher haben wir versucht so flächensparend wie möglich zu planen, in dem wir z.B. Böschungen durch Stützwände ersetzen und so mehr Platz für die Autobahn in den gleichen Flächen erhalten.
Nach jetzigem Stand wird voraussichtlich keine Enteignung erforderlich sein.

Viele Grüße

Valérie Bennett (Projektteam bonnbewegt.)