Regenrückhaltebecken

Regenrückhalteanlage am Endenicher Ei / INRES

Ist die geplante Regenrückhaltebeckenanlage im Universitätsgrundstück Auf dem Hügel 6 INRES öffentlich zugänglich?
Wieviel versiegelte Fläche umfaßt diese Anlage?
Von wo ist die Zufahrt?
Wieviel Strom verbrauchen die Pumpen?
Welche Fläche in Quadratmeter wird durch diese Anlage "betreut"?
Wo wird der Nauturausgleich geschaffen, in welcher Größe, wer zahlt die Pfelge dafür?
Wo geht das Abwasser später hin?
Kann man es nicht gleich in der bonner Kläranlage "behandeln"?

Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.


Der BLB plant die Flächen für die Universität um. Inwiefern die Flächen danach zugänglich sind, ist nicht bekannt. Das Becken selber erhält eine Umzäunung. Das ist notwendig, da das Becken ständig Wasser führt und wir somit sicherstellen müssen, dass niemand hereinfallen kann.
Die Zufahrt zur Anlage ist über den parallel zur Autobahn verlaufenden Betriebsweg vom "Hermann-Wandersleb-Ring" und von "An der Immenburg" möglich.
Welches Pumpenmodell verwendet wird, steht zum aktuellen Zeitpunkt nicht fest. Daher gibt es auch noch keine genauen Angaben über den Verbrauch. Die maximale Förderleistung des Pumpwerks beträgt 1.700 l/s. Zur Pufferung der Abflussspitzen beim Bemessungsereignis ist ein zusätzliches dem Pumpwerk vorgeschaltetes Retentionsvolumen in Höhe von 831 m³ erforderlich. Das benötigte Volumen wird durch einen entsprechend groß dimensionierten Pumpensumpf zur Verfügung gestellt.
Die Fläche der Autobahn südlich des Lambarenewegs wird über das Becken "Auf dem Hügel 6" entwässert. Die einzige Versiegelung, die mit der Errichtung der Regenrückhaltebeckens verbunden ist, sind die „Gebäude“, worin die technischen Apparaturen zur Bedienung der Anlage untergebracht sind. Ansonsten ist das Regenrückhaltebecken eben zur Gewährleistung seiner Reinigungsfunktion im Beckenbereich bepflanzt, die Böschungen sind eingesät. Die Befestigung der Verkehrsflächen (Wege) erfolgt mittels einer wassergebundenen Bauweise, die ebenfalls wasserdurchlässig ist. Das alles bedeutet keine Flächenversiegelung.
Sämtliche Flächen, die durch das Bauvorhaben temporär oder dauerhaft betroffen sind, werden einheitlich nach dem vorgegebenen Schlüssel  (hier: „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“) bewertet. Darin sind auch die Bestandsflächen des künftigen Beckens eingeflossen. Eine Aufteilung in einzelne Flächenteile, die in die Gesamtsumme eingeflossen sind, erfolgt hierbei nicht. Alle Flächen ergeben nach dem oben benannten Bewertungsverfahren einen Gesamtwert, der in sogenannten Ökowertpunkten ausgedrückt wird.
Diese Gesamtsumme des Eingriffs ist im gleichen Umfang auszugleichen. Im konkreten Fall erfolgt das durch den direkten Ausgleich in den neu anzulegenden Straßennebenflächen, in der Umsetzung einer externen Ausgleichsmaßnahme sowie in der Nutzung des städtischen Ökokontos (Kauf von Ökowertpunkten). In diesem gesamten Paket der Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist auch der Eingriff enthalten, der mit der Anlage des neuen Beckens verbunden ist. Eine konkretere Flächenzuweisung zum Ausgleich ist nicht möglich.


Die Entwässerung der A 565 ist im Zuge des Ersatzneubaus an den aktuellen Stand der Technik und die geltenden gesetzlichen Regelungen anzupassen. Aktuell werden die Autobahnabwässer ungeklärt eingeleitet. Durch die Entwässerungsbecken wird das Wasser von schädlichen Stoffen gereinigt. Außerdem wird das Regenwasser dort gesammelt und gedrosselt in die Bäche eingeleitet. Dadurch kann die Einleitmenge konstant gehalten werden und es wird nicht mehr wie aktuell unkontrolliert eingeleitet. Die ökologische Situation der Bäche wird dadurch nachhaltig verbessert. Regenrückhaltebecken werden komplett begrünt. Der Bereich bleibt also grün und wird künftig nur verändert genutzt.
Straßenabwässer haben in erster Linie ein Verschmutzung durch Reifenabrieb und ähnlichem. Sie sind deutlich weniger verschmutzt, als das Abwasser in der städtischen Kanalisation. Für die Reinigung reicht eine so genannte belebte Bodenzone aus, dabei handelt es sich z.B. um schilfbewachsene Böden. Eine Kläranlage hat nur ein begrenztes Aufnahmevolumen und dient der Reinigung stark verschmutzter Abwässer.

Viele Grüße

Valérie Bennett (Projektteam bonnbewegt.)