Radweg

Radschnellweg

Die Verbreiterung des Tausendfüßlers auf sechs Fahrspuren plus zwei Standspuren bedeutet einen erheblichen Eingriff in das Stadtgefüge.

1) Warum sind Standspuren im engen Innenstadtbereich unverzichtbar, aber im weiteren Verlauf bis zum Dreieck Beuel und weiter Richtung Königswinter und Troisdorf nicht?
2) Warum ist Straßen.NRW nicht bereit, die Standspuren für einen Radschnellweg zu nutzen?

Guten Tag Rheinman,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Wir sind verpflichtet die Richtlinien für die Anlage von Autobahnen einzuhalten. Die Richtlinie dient dazu eine Autobahn sicher befahrbar und funktionsgerecht zu gestalten. Bei einem Ausbau, der für viele Jahre leistungsfähig sein soll, ist ein Standstreifen u.a. für die Verkehrssicherheit erforderlich. Ein havariertes Fahrzeug kann dort sicher anhalten, ohne den fließenden Verkehr zu gefährden und selber gefährdet zu werden.
Im weiteren Verlauf der A565 zwischen Bonn-Beuel und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost haben wir den Standstreifen zu einer Fahrspur umgebaut, da die Kapazität an dieser Stelle kurzfristig erhöht werden musste. Zur Sicherheit haben wir hier so genannte Nothaltebuchten angelegt. Das war in diesem Fall möglich, da es sich quasi um eine temporäre Lösung handelt, da wir hier langfristig ebenfalls einen Ausbau der Autobahn planen.
Für die Planung eines Radweges müssen wir einen Auftrag vom Land NRW bekommen. Dieser liegt aktuell nicht vor. Aus Verkehrssicherheitsgründen könnte dieser auch nicht auf dem Standstreifen direkt neben dem fließenden Autobahnverkehr liegen.

Viele Grüße

Valérie Bennett (Projektteam bonnbewegt.)