Planungsverfahren

Vernetzte Ressourcenschonende Mobilität

Warum legen Sie der Umbaumaßnahme A 565 keine situationsbezogenen Planungskriterien zugrunde? Z.B. Entwurfsgeschwindigkeit 80 KM/h; Einzelne Ausweichstellen statt durchgehender Standstreifen; flächensparende Planungsparameter und Maßnahmen; Verbundene Planung Radpendlerroute;

Hallo,

vielen Dank für Ihre Nachfrage!

Für die Planung von Autobahnen gibt es ganz bestimmte Vorgaben. Die "Richtlinie für die Anlage von Autobahnen" (kurz RAA) beinhaltet Entwurfsparameter, um eine Autobahn sicher befahrbar und funktionsgerecht zu planen. Innerhalb dieser Vorgaben wurde auch der Ausbau der A565 in diesem Bereich geplant. Natürlich gibt es auch hier Spielräume, die genutzt werden können, um die Planung situationsbezogen durchzuführen. Wir haben zum Beispiel den Ausbau so geplant, dass wir die Maßnahme größtenteils auf eigenen Flächen realisieren und nur für den Bau in die angrenzenden Grundstücke eingreifen. Das ist zum Beispiel dadurch möglich, dass wir Böschungen durch Stützwände ersetzen.

Wir bestimmen nicht den Bedarf oder legen fest, welche Maßnahme zu planen ist. Die Planung des Bedarfs von Radrouten erfolgt durch die Kommune oder das Land NRW. Wenn eine solche Route vorgesehen ist, erhalten wir einen Planungsauftrag. Dieser Auftrag liegt hier nicht vor.

Mit besten Grüßen,

Valérie Bennett (Projektteam bonnbewegt.)