Planungsverfahren

Zukunftsfähig?

Wer hat das Projekt wann in der Politik beschlossen und trägt somit 1. die Verantwortung und könnte 2. die Entscheidung revidieren?
Warum reicht nicht eine Sanierung ohne Verbreiterung?
In wessen Entscheidung würde es liegen, eine Radweg zu integrieren?
Begründung für die Fragen: Der Landesbetrieb Straßen ist ausführende Behörde, trägt aber nicht die Verantwortung für die Entscheidung. Insofern finden unsere Fragen nur teilweise den richtigen Adressaten.

Hallo,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gerne klären wir die Zuständigkeiten.
Der Bedarf, ob eine Autobahn ausgebaut wird, wird im Bundesverkehrswegeplan festgestellt. Straßen.NRW erhält also seine Aufträge ein Projekt zu planen und zu bauen vom Bundes- und vom Landesverkehrsministerium. Das Land NRW und die Kommunen können den Bau eines Radwegs beschließen.
Die Kapazität des heutigen Bauwerks ist bereits deutlich überschritten. Dies führt zu Staus und stockendem Verkehr. Daher ist eine zusätzliche Fahrspur erforderlich. Ziel des Ausbaus ist es also unter anderem, dass der Verkehr auf der Autobahn wieder fließen kann und Ausweichverkehre nicht ins städtische Netz verdrängt werden. Außerdem ist heute kein Standstreifen vorhanden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist dieser jedoch erforderlich.

Viele Grüße

Valérie Bennett (Projektteam bonnbewegt.)