Öffentlichkeitsbeteiligung

Beteiligung?

Liebes StraßenNRW-Team,
ich lese hier immer wieder, dass bereits alles im Bundesverkehrswegeplan entschieden sei und StraßenNRW nur umsetzen würde.

Inwiefern werden diese Rückmeldung überhaupt berücksichtigt werden (können)?

"Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten"
Wer hat wann über den Kapazitätsausbau entschieden. Sind diese Prognosen nicht bereits überholt und können Sie hier Veto einreichen und ggf. gegen lenken und den Ausbau verkleinern? (Z.B. die Standspur weglassen)

Hallo rwillems,

herzlichen Dank für Ihre Frage zu unserem Angebot. Bei diesem Angebot handelt es sich um ein reines Informationsangebot, welches nicht die Möglichkeit der Einwendungen im förmlichen Verfahren ersetzt.

Grundsätzlich wird im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans beschlossen, welche Projekte realisiert werden. Wir erhalten anschließend einen Auftrag, die Maßnahme zu planen und umzusetzen. Daher geht es in dem anstehenden Planfeststellungsverfahren nicht darum, ob sondern wie die Maßnahme realisiert wird.

Betroffene können im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Einwendungen gegen die Planungsinhalte vorbringen. Ab welchem Zeitpunkt Einwendungen der Bürger möglich sind und welche Fristen gelten, legt die planfeststellende Behörde - in diesem Fall die Bezirksregierung Köln - im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens fest. Noch steht der Zeitpunkt für die Baumaßnahme nicht fest.

Viele Grüße

Valérie Bennett (Projektteam bonnbewegt.)