Welche Flächen sind von den Baumaßnahmen betroffen?

Durch die Baumaßnahme werden Flächen entlang der Strecke zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord auf beiden Seiten der Autobahn benötigt:

  • Im Bereich „Am Dickobskreuz“ wird parallel zur Straße eine Stützwand gebaut (siehe schematische Skizze und Bilder in der Galerie unten). Für die Arbeiten mit dem Bagger wird ein etwa drei Meter breiter Streifen auf der Rückseite privater Grundstücke genutzt. Die Baustellenzufahrt soll über das Gelände des Technischen Hilfswerks erfolgen.
  • Im Bereich des Tierheims Bonn werden während der Bauzeit für etwa ein Jahr einige Gebäude nicht nutzbar sein. Als Ersatz wurden Übergangslösungen, etwa mit Containern, geplant. Die benachbarten Kleingärtnen stellen dafür temporär Flächen zur Verfügung.
  • Im Bereich des Meisenwegs wird ebenfalls eine Stützwand gebaut. Die Privatgrundstücke sind nicht betroffen, jedoch ist durch die schmale Straße mit Störungen zu rechnen.

Es wird in Abschnitten gebaut, so dass keine Einschränkung über die ganze Bauzeit besteht. Ein Baulogistiker soll die Einrichtung und den Betrieb der Baustelle planen, um die Störungen so gering wie möglich zu halten. Sobald die Eingriffe genauer geplant werden, sollen mit den Anliegerinnen und Anliegern Einzelgespräche geführt werden.

Der genaue Bauzeitraum steht aktuell nicht fest, weil der Baustart von mehreren Bedingungen, wie z.B. dem Verlauf der Planfeststellung abhängt. Die Planung wird konkreter, wenn ein rechtskräftiger Beschluss vorliegt.

Für was werden diese Flächen gebraucht?

Die meisten Eingriffe in Grundstücke der Anliegerinnen und Anlieger sind nur temporär für die Errichtung der Baustellen. Es müssen zum Beispiel:

  • Geräte für den Abbruch und Abtransport neben der vorhandenen Brücke stehen;
  • Material für den Bau einer Stützwand angeliefert und eingebaut werden.

Dafür wird ein sogenannter Logistikstreifen angelegt. Der Bereich wird so klein wie möglich geplant, allerdings müssen Vorgaben zur Sicherheit der Arbeiter und Arbeiterinnen eingehalten werden.

Was passiert, wenn Flächen kurzzeitig oder dauerhaft für die Baumaßnahmen benötigt werden?

Wenn möglich, werden die Baumaßnahmen auf eigenen Flächen von Straßen.NRW durchgeführt. Die meisten Eingriffe finden jedoch nur während der Bauzeit auf temporären Flächen statt. Nach Abschluss der Bauarbeiten stehen diese Flächen den Eigentümern und Eigentümerinnen wieder zur Verfügung. Dabei wird im Einzelfall vereinbart, wie die Flächen anschließend zurückgegeben werden. Sollten Flächen durch die Nutzung während der Bauzeit beschädigt werden, wird anschließend wieder der Ursprungszustand hergestellt.

Es haben frühzeitig Gespräche mit Betroffenen stattgefunden.

Es ist leider nicht möglich, allen Eigentümern und Eigentümerinnen der temporär genutzten Flächen andere Flächen zur Verfügung zu stellen, da Straßen.NRW keine Flächen in der Gegend besitzt und kaum Freiflächen zur Verfügung stehen. In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Bonn und den Anliegerinnen und Anliegern konnten vereinzelt temporäre Ausweichflächen gefunden werden.

Welchen Einfluss haben die Lärmschutz- bzw. Stützwände?

Die Böschungen werden zum Teil durch Stützwände ersetzt (siehe schematische Skizze in der Galerie unten). Das dient dazu, die Einschränkungen auf die umliegenden Grundstücke so gering wie möglich zu halten. Die Wände werden durch ein Gestaltungskonzept optisch aufgewertet, welches mit dem Gestaltungsbeirat der Stadt Bonn abgestimmt wird.

Die Wirkung der Lärmschutzwände auf den Schattenwurf werden durch ein Gutachten begleitet.

Wer ist für die Baustelle zuständig?

Auf den Baustellen gibt es eine Baustellenüberwachung durch Straßen.NRW und durch die ausführenden Bauunternehmen.

Wird es Bauarbeiten in der Nacht oder am Wochenende geben?

Die Arbeiten sind in erster Linie am Tag geplant. Im Bereich der Bahngleise können einige Arbeiten jedoch nur nachts, zum Beispiel während der Sperrpausen, durchgeführt werden. Über anstehende Arbeiten in der Nacht werden wir rechtzeitig informieren. Weitere Informationen zum Thema Lärm finden Sie bei der Themeninsel Lärmschutz.

Welche Umleitungen werden wann für die Baumaßnahme eingerichtet?

Relativ zu Beginn der Arbeiten wird die Abfahrtrampe der Abfahrt Bonn-Tannenbusch gesperrt. Als Alternative wird im Autobahnkreutz Bonn-Nord eine zusätzliche Verbindung zum Potsdamer Platz geschaffen, der an das erhöhte Verkehrsaufkommen angepasst wird.

Zu einem späteren Zeitpunkt wird auch die Auffahrt vom Lievelingsweg auf die Autobahn (Auffahrt Bonn-Tannenbusch) für die Bauzeit gesperrt. Die Alternative führt ebenfalls über den Potsdamer Platz sowie über das Autobahnkreuz.

Die Stadtstraßen „Am Dickobskreuz“, „Brühler Straße“ oder „Gerhard-Domagk-Straße“ werden ebenfalls zeitweise gesperrt. Die Umleitungen dafür sind bisher noch nicht geplant.

Welche Auswirkungen werden die Umleitungen und Sperrungen haben?
Es wird mit keiner höheren Verkehrsbelastung gerechnet, da die Umleitungen, ebenso wie der Baustellenverkehr, nicht durch Wohnstraßen führen werden. Parkplätze werden zeitweise, zum Beispiel am Meisenweg oder am Tierheim, nicht zur Verfügung stehen.

Im Bereich „Am Dickobskreuz“ werden die Anfahrten zu den Schrotthändlern und der Müllverwertungsanlage sowie die Baustellenzufahrt teilweise über die gleichen Straßen laufen. Hierfür wird ein Baulogistikkonzept erarbeitet, in dem Lösungen aufgezeigt werden.

Wer bezahlt die Baumaßnahme und fallen Kosten für die Anliegerinnen und Anlieger an?

Die geschätzten Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund 295 Millionen Euro. Die Baumaßnahme wird von Straßen.NRW bezahlt. Der Landesbetrieb ist dafür verantwortlich, im Rahmen des Baus alles wieder so herzurichten, wie es vorher war. Für die Anliegerinnen und Anlieger entstehen keine Kosten, auch keine Straßenbaubeiträge, da diese nur bei kommunalen Bauvorhaben anfallen. Wenn Schäden durch die Baumaßnahme entstehen sollten, müssen diese durch Straßen.NRW beseitigt werden. Die Anwohner müssen also nicht für entstandene Schäden zahlen.
Grundlegende Änderungen, die nicht durch die Baumaßnahme von Straßen.NRW erforderlich werden, müssten durch die Stadt finanziert werden.

Wie werden die Anliegerinnen und Anlieger über den Stand der Baumaßnahme informiert?


Die Anliegerinnen und Anlieger wurden bereits über verschiedene Wege in die Planung eingebunden. Betroffene, die einen dauerhaften oder temporären Eingriff in ihr Grundstück erfahren, wurden über Briefe, Postwurfsendungen und Gesprächstermine informiert. Zudem wurden direkt betroffene Anliegerinnen und Anlieger in über 30 Einzelgesprächen in die Planung einbezogen. Dabei wurden deren Belange in die Planung eingebunden und gemeinsam Lösungen erarbeitet. Weitere Anliegerinnen und Anlieger erhielten Postwurfsendungen und konnten sich auf unseren Infomessen mit den Plannerinnen und Planern austauschen.

Zusätzlich steht die Autobahn GmbH über diese Plattform oder per Mail an bonnbewegt@autobahn.de für Fragen zur Verfügung.

Stand: Juli 2020