Sie wohnen oder arbeiten an der A 565 in unmittelbarer Nähe des Tausendfüßlers? Sie oder Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen pendeln tagtäglich über die A 565? Sie möchten mehr über den sechsstreifigen Ausbau der A565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord und das anstehende Planfeststellungsverfahren wissen? Stellen Sie der Projektgruppe bonnbewegt. online Ihre Fragen ab dem 27. Mai bis zum 17. Juni 2020!

Straßen.NRW hat bei der Bezirksregierung Köln die entsprechenden Planungsunterlagen für den Ausbau der Autobahn zwischen Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord mit dem Ersatzneubau des „Tausendfüßlers“ eingereicht. Nun werden diese geprüft und das Planfeststellungsverfahren kann beantragt werden. Das Ergebnis dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. Damit ist das Vorhaben zugelassen und darf baulich umgesetzt werden.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden die Planungsdokumente offengelegt und es besteht die Möglichkeit Einwendungen einzureichen. Ab welchem Zeitpunkt Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger möglich sind, legt die planfeststellende Behörde - in diesem Fall die Bezirksregierung Köln - im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens fest und veröffentlicht diese Informationen unter anderem über die Lokalpresse.

Bitte beachten Sie: Der Online-Dialog ersetzt das förmliche Verfahren nicht. Es handelt sich um ein Informationsangebot der Autobahn GmbH.

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und den Dialog mit Ihnen!