Was ist Lärm und wie wird er berechnet?

Unter „Lärm“ wird jede Art von Schall verstanden, die als Störung empfunden wird, unabhängig von Tonhöhe und Lautstärke. Lärm wird als Schalldruckpegel in Dezibel (db) gemessen. Je höher der Schalldruckpegel, desto lauter ist das Geräusch. Ein einzelner PKW mit 100 km/h hat beispielsweise einen Pegel von 90 db. Im Vergleich hat eine Unterhaltung einen Pegel von 60 db oder ein Flugzeug 140 db.

Zur Planung von Maßnahmen zum Lärmschutz im Straßenverkehr muss der Geräuschpegel berechnet werden. Eine Messung ist nicht möglich, da bei einem Aus- und Neubau der zu erwartende Lärm nur prognostiziert werden kann. Das Rechenverfahren ist in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) festgelegt. Bei der Berechnung im Straßenverkehr werden Verkehrsstärke, Zusammensetzung des Verkehrs, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Steigung und Beschaffenheit der Straßenoberfläche berücksichtigt.

Weitere Informationen zum Thema Lärm finden Sie im Wissenswertartikel „Wie kann ich mich vor Straßenlärm schützen?“.

Welche gesetzlichen Grundlagen und Grenzwerte gibt es?

Die rechlichen Grundlagen für Lärmschutzanspruch sind in folgenden Gesetzen und Richtlinien festgelegt:

Die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes legt die Immissionsgrenzwerte fest. Voraussetzung für die Lärmvorsorge ist die Überschreitung der folgenden Immissionsgrenzwerte:

  • Krankenhäuser, Schule, Kur- und Altenheime: 57 dB(A) am Tag, 47 dB(A) in der Nacht
  • Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete: 59 dB(A) am Tag, 49 dB(A) in der Nacht
  • Kern-, Dorf- und Mischgebiete: 64 dB(A) am Tag, 54 dB(A) in der Nacht
  • Gewerbegebiete: 69 dB(A) am Tag, 59 dB(A) in der Nacht

Gibt es beim Tausendfüßler Maßnahmen zum Lärmschutz?

Lärmschutz kann in Form von Lärmvorsorge oder von Lärmsanierung umgesetzt werden. Eine Lärmvorsorge gilt immer für Neubauten oder wesentliche Änderungen von Straßen. Beides ist beim Tausendfüßler der Fall. Daher haben die Anwohnerinnen und Anwohner einen gesetzlichen Anspruch auf Lärmschutz, der garantieren soll, dass die Grenzwerte nach Abschluss des Baus eingehalten werden. Wichtig ist dabei der aktive Lärmschutz. Daher sind bereits beim Bau lärmmindernde Maßnahmen vorgesehen. Beim Tausendfüßler ist eine Kombination aus baulichen Lärmschutzmaßnahmen (Wände) und einem lärmmindernden Fahrbahnbelag geplant. Da durch die aktiven Maßnahmen nicht an allen Stellen ein ausreichender Schutz erreicht wird, werden vereinzelt auch passive Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt. Derzeit wird geprüft, welche der möglichen Maßnahmen (beispielsweise lärmmindernde Verglasung, Fassadendämmung) umgesetzt werden.

Maßnahmen zur Lärmsanierung hingegen sind eine freiwillige Leistung des Bundes bei bestehenden Bauwerken. Sie finden beim Taußendfüßler nicht statt, da er nicht nur saniert, sondern ausgebaut wird.

Wird es während der Baumaßnahme zusätzliche Lärmbelastungen durch Schwerlasttransporte geben?

Parallel zur bestehenden Brücke wird zunächst eine Behelfsbrücke errichtet, über die der Verkehr geleitet wird. Daher kann der Verkehr auf der Autobahn weiterfließen wie bisher. Über die gesamte Bauzeit ist jedoch zeitweise mit zusätzlichen Belastungen durch Baufahrzeuge und Anlieferungen zur Baustelle zu rechnen. Um diese aber so gering wie möglich zu halten, soll im Vorfeld ein Baulogistikkonzept erstellt werden, was unter anderem die Anlieferungen und Abtransporte regelt.

Wie werden die Lärmschutzwände aussehen?

Um einen möglichst hohen Lärmschutz zu gewährleisten, müssen die Wände hochabsorbierend sein. Das bedeutet, dass sie eine möglichst große Oberfläche haben müssen. Daher sind nach aktuellem Stand die Lärmschutzwände entlang der gesamten Ausbaustrecke als Alukassetten geplant (siehe Bilder in der Galerie unten). Diese können individuell gestaltet werden. Die farbliche Gestaltung wollen wir vor dem Bau mit der Stadt Bonn abstimmen.
Eine Begrünung der Wände ist leider nicht möglich. Um die Sicherheit der Wände zu gewährleisten, müssen sie regelmäßig geprüft werden, was mit einem Bewuchs leider nicht möglich ist.

Die Farbgebung und Gestaltung der Aluelemente ist noch nicht abschließend festgelegt. Im Bereich der Brücken werden Glaselemente eingesetzt. Die bestehenden Lärmschutzeinrichtungen werden zurückgebaut und durch neue höhere Lärmschutzwände ersetzt, wobei die Wandhöhe zwischen 2,50 m und 12 m betragen wird. Die Höhe ist abhängig von den Schutzanforderungen und den baulichen Voraussetzungen.

Aus der Bevölkerung wurde vereinzelt der Wunsch geäußert, die Schallschutzwände beispielsweise durch Gestaltungswettbewerbe von Schulen zu verschönern. Straßen.NRW ist diesen Ideen gegenüber offen. Eine Entscheidung kann aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.

 

Stand: Juli 2020