Wie ist der aktuelle Planungsstand?

Die Planung zum Ausbau der A 565 in Bonn-Endenich / Bonn-Nord hat die Zustimmung durch das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur erhalten. Die Unterlagen, Pläne und Erläuterungen für das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Tausendfüßlers wurden zusammengestellt. Anschließend hat der Landesbetrieb Straßen.NRW den Antrag bei der Anhörungsbehörde eingereicht. Für das Bonner Autobahnnetz ist die Bezirksregierung Köln zuständig.

Was wurde in der Entwurfsplanung gemacht?

Ein Planungsschritt vor dem Planfeststellungsverfahren ist die Entwurfsplanung, wobei geprüft wird, ob das Bauvorhaben grundsätzlich technisch machbar, rechtlich durchführbar und finanzierbar ist. In diesem Schritt wurde der Ausbau so detailliert geplant, dass die Lage und Höhe der Baumaßnahme genau ausgearbeitet und die Kosten ermittelt wurden. Im Rahmen der Variantenuntersuchung wurden auch Tunnellösungen betrachtet, die für diesen Autobahnabschnitt jedoch nicht geeignet sind. Zudem wurden durch Fachgutachten (Verkehr, Lärm, Wasser und Landespflege) die Anforderungen und Auswirkungen der Baumaßnahme untersucht.

Die Beschreibung und die Pläne der Entwurfsplanung sowie die Gutachten gehen anschließend in das Planfeststellungsverfahren. Ergänzt werden Grunderwerbsunterlagen, die einen Überblick der benötigten Flächen (Erwerb von Grundstücksflächen und notwendige Flächen für Ausgleichsmaßnahmen) geben. Darüber hinaus wird ein Regelungsverzeichnis mit den rechtlichen Regelungen erstellt.

Welche Schritte finden im Planfeststellungsverfahren statt?

Das Planfeststellungsverfahren ist mit einem Baugenehmigungsverfahren zu vergleichen. Dabei wird geprüft, wie das Bauvorhaben umgesetzt werden kann. Dazu werden die folgenden Schritte durchgeführt: 

  1. Wenn die Planfeststellung eingereicht wird, erhält die Anhörungsbehörde den Auftrag, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Dazu werden die Pläne zunächst für einen Monat öffentlich ausgelegt. Die Offenlage wird in diesem Fall durch die Stadt Bonn und auf der Website der Bezirksregierung Köln bekannt gegeben. Parallel zur Offenlage werden Träger Öffentlicher Belange oder betroffene Fachbehörden (zum Beispiel Wasserbehörde, Landschaftsbehörde) beteiligt.
  2. Im sogenannten Einwendungszeitraum, bis zu vier Wochen nach der Offenlage, können alle, die sich durch das Vorhaben betroffen fühlen, Anregungen und Einwendungen mündlich oder schriftlich abgeben. Anschließend nimmt Straßen.NRW als Vorhabenträger dazu Stellung.
  3. Es folgt ein Erörterungstermin in der Nähe des Bauvorhabens, um die vorliegenden Einwendungen und Stellungnahmen zu diskutieren. Eingeladen werden alle Personen und Behörden die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen zum Vorhaben abgegeben haben sowie der Vorhabenträger selbst. Wenn Einwendungen nicht durch die Stellungnahmen ausgeräumt werden können, kann dies zur Anpassung oder Änderung der Planung führen. Bei größeren Planänderungen und veränderten Betroffenheiten kann eine erneute öffentliche Auslegung der Pläne und Erläuterungen mit neuen Einwendungen, Stellungnahmen und Wiederholung der Erörterung folgen.
  4. Abschließend legt die Anhörungsbehörde der Planfeststellungsbehörde (ebenfalls Bezirksregierung Köln) einen Bericht vor. Der Planfeststellungsbeschluss schließt das Verfahren ab, indem das Baurecht für die Ausbaumaßnahme ausgesprochen wird. Dabei werden alle Belange abgewogen und gegebenenfalls Auflagen an den Vorhabenträger ausgesprochen.
  5. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gegeben. Gegen den Beschluss kann geklagt werden. Sofern im darauf folgenden Verwaltungsstreitverfahren die Klagen abgewiesen oder falls keine Klagen eingereicht werden, ist der Beschluss und der festgestellte Plan gültig. Die sogenannte Bestandskraft tritt einen Monat nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft, wenn keine Klage eingereicht wurde. Damit liegt Baurecht für den geplanten Ausbau vor.
  6.  Im Anschluss beginnt die Ausführungsplanung.

Aufgrund der Pandemievorgaben hat die Offenlage zwischen dem 10. September und dem 9. Oktober 2020 in erster Linie digital stattgefunden. Bis zum 9. November 2020 können nun Einwendungen erhoben werden.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Planfeststellung für den Tausendfüßler?

Aufgrund des Bauwerkszustandes des Tausendfüßlers soll das Verfahren so schnell wie möglich durchgeführt werden. Angestrebt wird ein Beschluss im Herbst 2021. Die Dauer des Verfahrens lässt sich schwer abschätzen, da vorher weder die Einwendungen bekannt sind, noch die Dauern möglicher Gerichtsverfahren abgeschätzt werden können.

Eine weitere Besonderheit bei dieser Baumaßnahme ist der Bau während laufendem Verkehr. Denn es gibt einen hohen Platzbedarf, der zu Konflikten mit angrenzenden, stark genutzten Flächen führen kann.

Welche Sicherheitsmaßnahmen werden ergriffen?

Die Baumaßnahme wird nach der Baustellenverordnung durchgeführt, wobei auf Arbeitssicherheit besonderen Wert gelegt wird. Behelfsverkehrsführungen werden nach den Richtlinien für Sicherungen von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) entwickelt und mit den Verkehrsbehörden und der Polizei abgestimmt. Ziel ist es, die Baustelle für Anliegerinnen und Anlieger, Autofahrerinnen und Autofahrer sowie die Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter sicher zu gestalten.

Des Weiteren sind Standstreifen an Autobahnen aus Verkehrssicherheitsgründen vorgeschrieben. Der Tausendfüßler hat bis dato keine durchgehenden Standstreifen, da der bisherige Bau einst als Bundesstraße geplant wurde. Daher ist die Erweiterung um Standstreifen im Rahmen der Baumaßnahme gesetzlich vorgeschrieben.

Stand: September 2020