Ausblick – Was passiert nach dem Planfeststellungsverfahren?

Das Planfeststellungsverfahren schließt mit dem genehmigten Entwurf ab, dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss. Anschließend beginnt die Ausführungsplanung. Was bedeutet das genau?

Innerhalb der „Phase“ der Ausführungsplanung wird der genehmigte Entwurf weiterentwickelt und es erfolgen weitere Planungen. So wird etwa die konkrete Baustelleneinrichtung koordiniert. Daraus lässt sich dann ableiten, mit welchen Verkehrsbeeinträchtigungen die Nutzerinnen und Nutzer der Autobahn rechnen müssen. Was jetzt schon klar ist: Während der Bauphasen sollen die jetzt vorhandenen Spuren eingeengt erhalten bleiben. Sperrungen oder Einschränkungen auf Grund von Spurreduzierungen sind noch nicht festgelegt und sollen nach Möglichkeit an Wochenenden oder Feiertagen vorgesehen werden. Daneben erfolgt ein umfassendes Baustellenmangement bzw. die Baustellenkoordination. Dahinter verbergen sich Abstimmungsprozesse mit dem Ziel, die einzelnen Verkehrsbeeinträchtigungen verschiedener Baumaßnahmen und deren Zusammenspiel zu optimieren. Hierbei spielen Aspekte wie Verkehrssicherheit und Verkehrsbeeinträchtigung für die Autofahrenden, aber auch Sicherheit und Effizienz der Baustelle eine Bedeutung.

Zu guter Letzt fehlen noch die Baufirmen, die den Bau durchführen. Die Koordination des Baus und die Verantwortung für die Baudurchführung liegen bei der Autobahn GmbH (Außenstelle Euskirchen). Zum 1. Januar 2021 übernimmt die Autobahn GmbH sämtliche Aufgaben der Verwaltung der Autobahnen in Deutschland und somit auch Teile von Straßen.NRW. Die Autobahn GmbH wird dann in einem Vergabeverfahren Aufgaben ausschreiben, Angebote prüfen und letztlich Aufträge vergeben.

 

Stand: Juli 2020