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A565 Neubau der Rheinbrücke (Friedrich-Ebert-Brücke) inkl. sechsstreifiger Ausbau zwischen AK Bonn-Nord und AS Bonn-Beuel

Friedrich-Ebert-Brücke FR Bonn-Beuel

A565

Neubau der Rheinbrücke (Friedrich-Ebert-Brücke) inkl. sechsstreifiger Ausbau zwischen AK Bonn-Nord und AS Bonn-Beuel

Was wird gemacht?

Die Rheinbrücke Bonn-Nord (Friedrich-Ebert-Brücke) wird durch eine neue Rheinquerung ersetzt. Im Zuge des Brückenneubaus wird zudem ein sechs streifiger Ausbau der A 565 zwischen dem Autobahnkreuz Bonn-Nord und der Anschlussstelle Bonn-Beuel umgesetzt. Vor dem Neubau der Brücke wird diese allerdings noch einmal umfassend saniert. Dies hat zum Ziel, den Verkehr auf der Rheinbrücke bis zur Erneuerung der Rheinquerung sicher aufrecht zu erhalten.

Wieso wird gebaut?

Die Rheinbrücke (Friedrich-Ebert-Brücke) wurde im Jahr 1967 errichtet. Aufgrund des hohen Alters weist die Brücke eine begrenzte Restnutzungsdauer auf, die auch durch Sanierungsmaßnahmen nicht ausreichend verlängert werden kann. Die Brücke kann somit auf Dauer nicht weiter erhalten werden. Dies macht einen Ersatzneubau der „Bonner Nordbrücke“ zwingend erforderlich.

Für den Autobahnabschnitt, in dem die Brücke liegt, ist zwischen dem Autobahnkreuz Bonn-Nord und der Anschlussstelle Bonn-Beuel entsprechend der gesetzlichen Vorgabe (Bundesverkehrswegeplan 2030) ein sechs streifiger Ausbau vorgesehen. Im Zuge des notwendigen Brückenneubaus wird dieser Ausbau mit umgesetzt. Der Querschnitt der bestehenden Rheinbrücke ist zu schmal für den geplanten Ausbau. Daher wird die Brücke im Zuge des Neubaus (entsprechend der zulaufenden Streckenbereiche) zukünftig breiter werden.

Was ist bisher passiert?

Mit Startschuss der Planungen Mitte 2022 wurden Grundlagendaten wie z.B. Vermessungsdaten, Verkehrsdaten ermittelt und aufbereitet. Im November 2023 startete die technische Ausarbeitung der Planungen in Form der sogenannten Vorplanung. 

In welchem Stadium befindet sich die Planung?

Die Planung befindet sich weiterhin im Anfangsstadium - das bedeutet, technische Ausarbeitung im Zuge der Vorplanung. In dieser Planungsstufe werden mögliche Trassenvarianten für die neue Brückenlage und den Streckenausbau entwickelt, näher untersucht und miteinander verglichen.

Begleitet wird der Prozess der technischen Vorplanung durch die notwendigen Untersuchungen zur Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt. Dazu fand Anfang 2024 ein erster Beteiligungstermin statt. In diesem Termin wurden die zuständigen Fachbehörden über den Umfang des Untersuchungsrahmens und die Untersuchungsinhalte der umweltfachlichen Planungen informiert. 

Die Phase der Vorplanung schließt mit der Festlegung einer Vorzugsvariante ab, bei der die Lage der Brücke und des angrenzenden Streckenabschnitts final festgelegt wird. Die nächsten Planungsstufen erfolgen dann nur noch mit der festgelegten Vorzugsvariante. In der anschließenden Planungsstufe wird der straßenbautechnische Entwurf aufgestellt wird. Zum heutigen Zeitpunkt ist mit der Festlegung einer Vorzugsvariante nicht vor Ende 2025 zu rechnen. 

Der zeitliche Ablauf für die Planung des Ausbaus sowie des Neubaus der Rheinbrücke ist in folgende 4 Planungsphasen gegliedert:

Rheinbrücke Bonn-Nord_Zeitstrahl_Stand 03/25

Die Maßnahme wird bis zu ihrem Abschluss durch einen kontinuierlichen informellen Beteiligungsprozess begleitet.

 

Mit einem Baubeginn ist nach heutigem Kenntnisstand frühestens in den 2030er-Jahren zu rechnen.

 

Stand: März 2025

Mehr Informationen

Thema Denkmalschutz

Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag gestellt, die Nordbrücke (Friedrich-Ebert Brücke) in die Denkmalliste eintragen zu lassen und damit unter Denkmalschutz zu stellen.

Der alleinige Antrag durch den LVR löst keinen (vorläufigen) Schutz gemäß Denkmalschutzgesetz aus. Erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bezirksregierung dem Bund als Eigentümer der Autobahnbrücke den vorläufigen Schutz der Brücke mitteilt, beginnt die vorläufige Schutzwirkung.

Im Zuge des Unterschutzstellungsverfahrens entscheidet die Bezirksregierung darüber, ob das Bauwerk als Denkmal eingestuft wird. Im Falle einer Denkmaleintragung wird der Denkmalwert in der weiteren Planung als ein wichtiger Belang von vielen weiteren berücksichtigt und im Zuge des Planfeststellungsverfahrens (Baurechtsverfahren) von der Planfeststellungsbehörde bewertet und beschieden. Der Eigentümer der Autobahn steht in diesem Zusammenhang in der Pflicht, darzulegen, warum die Brücke als Autobahnbrücke nicht weiter nutzbar ist. Sowohl der Antrag des LVR, als auch ein mögliches Unterschutzstellungsverfahren der Denkmalbehörde hat keinen Einfluss auf die aktuelle Variantenplanungen der Friedrich-Ebert-Brücke.

 

Infomesse am 17. März 2025

  • Ausgestellte Poster und Karten: Die Poster und Karten, die auf der Infomesse am 17. März 2025 im Robert-Wetzlar-Berufskolleg gezeigt wurden, finden Sie HIER.
  • Infopapier: Weitere grundlegende Informationen zur Baumaßnahme sowie eine Projektübersicht finden Sie HIER.
  • Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs): Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie HIER.

 

Informationen zur Sanierung

Friedrich-Ebert-Brücke Bonn-Nord

A565 Sanierung Rheinbrücke Bonn-Nord

Die Rheinbrücke Bonn-Nord (Friedrich-Ebert-Brücke) wird umfassend saniert. Die Nachrechnungen der Rheinbrücke sind in Bearbeitung. Es werden bereits parallel Verstärkungs- und Erhaltungsmaßnahmen geplant.

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