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A565 Ersatzneubau Brücke Villemombler Straße

Blick auf das Brückenbauwerk der Villemombler Straße

A565

Ersatzneubau Brücke Villemombler Straße

Was wird gemacht?

Das Brückenbauwerk auf der A565 in Höhe der Villemombler Straße muss durch einen Neubau ersetzt werden. Die Längenabmessung entspricht der alten Brücke. In Fahrrichtung Siegburg werden künftig, wie im Bestand, zwei Fahrstreifen und ein Standstreifen angelegt.
In Fahrtrichtung Koblenz wird die vorhandene dreistreifige Richtungsfahrbahn (zwei Fahrstreifen und ein Zusatzstreifen bergauf) wieder hergestellt und um den fehlenden Standstreifen ergänzt.

Im Zuge des Neubaus muss auch die Straßenentwässerung der Bundesautobahn und der Villemombler Straße umgebaut werden. Aufgrund dessen sind auch aufwändigere Gründungsarbeiten durchzuführen.

Wieso wird gebaut?

Die Brücke wurde 1966 in Betrieb genommen und befindet sich laut Nachrechnungen und Brückenprüfungen in keinem guten Zustand.
Untersuchungen am Bauwerk ergeben die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus. Der verbaute Spannstahl weist Korrossionsschäden auf, die einen Ersatzneubau des Brückenbauwerks unumgänglich machen.

In welchem Stadium befindet sich die Planung?

Die Autobahn GmbH beschäftigt sich derzeit mit den folgenden technischen Fragen:

  • Verkehrsführung (A 565 und Villemombler Straße)
  • Querschnittsaufteilung auf der Villemombler Straße ist mit dem Stadtplanungsamt in Abstimmung
  • Grunderwerb

Das Gründungskonzept für das Brückenbauwerk ist entwickelt und abgestimmt. Derzeit läuft die Entwässerungsplanung.

Mit Baubeginn ist etwa im November 2024 zu rechnen. In der ersten Bauphase bis ca. März 2025 findet die Kampfmittelsondierung statt sowie die Herstellung der Behelfsumfahrung. In der zweiten Bauphase erfolgt die Umlegung der Entwässerung. In Bauphase 3 erfolgt schließlich der Abbruch sowie der Neubau des Bauwerks zunächst in Fahrtrichtung Zentrum. Die Bauzeit wird etwa drei Jahre betragen. Die Anzahl der Fahrstreifen wird durch Nutzung einer Behelfsbrücke auf der “Duisdorfer Seite” der A565 aufrechterhalten.

Stand: September 2024

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