Die Rheinbrücke Bonn-Nord der A565 (Friedrich-Ebert-Brücke) wurde im Jahr 1967 eröffnet. Sie besteht aus der linksrheinischen Vorlandbrücke (ca. 660 m), der Strombrücke (ca. 520 m) und der rechtsrheinischen Vorlandbrücke (ca. 110 m). Auf dem Bauwerk befinden sich zwei durchgehende Fahrspuren je Fahrtrichtung und je eine Abbiegespur. Die Brücke wird von circa 100.000 Fahrzeugen am Tag genutzt.
Da die Rheinbrücke Bonn-Nord ursprünglich für eine geringere Verkehrsbelastung geplant worden ist und altersbedingt einen entsprechenden Bauwerkszustand aufweist, wird die Brücke den gestiegenen Anforderungen durch den heutigen und zukünftigen Verkehr, insbesondere durch LKW, nicht mehr gerecht. Umfangreiche Erhaltungsmaßnahmen sollen dafür sorgen, die Restnutzungsdauer der jetzigen Brücke so zu verlängern, dass die Verkehrsverbindung bis zur Erneuerung der Rheinquerung sicher aufrechterhalten werden kann.
Ein Ersatzneubau dieser Rheinquerung ist daher zwingend erforderlich. Dieser wird durch die Autobahn GmbH des Bundes seit Mitte 2022 geplant.
Ersatzneubau und Erweiterung auf 6 Fahrstreifen
Für den Autobahnabschnitt, in dem die Brücke liegt, ist zwischen dem Autobahnkreuz Bonn-Nord und der Anschlussstelle Bonn-Beuel entsprechend der gesetzlichen Vorgabe (Bundesverkehrswegeplan 2030) eine Erweiterung auf sechs Fahrstreifen vorgesehen. Im Zuge des notwendigen Brückenneubaus wird diese Erweiterung mit umgesetzt. Der Querschnitt der bestehenden Rheinbrücke ist zu schmal für die Erweiterung. Daher wird die Brücke im Zuge des Neubaus (entsprechend der zulaufenden Streckenbereiche) zukünftig breiter werden.
Stand der Planung
Mit dem Startschuss für die Planungen im Sommer 2022 wurden die erforderlichen Grundlagendaten, wie beispielsweise Vermessungs- und Verkehrsdaten, ermittelt und aufbereitet. Im November 2023 begann die technische Ausarbeitung der Planungen in Form der sogenannten Vorplanung. Für den Bestand wurde ein Building-Information-Modeling-(BIM)-Modell erzeugt. Auch die Vorzugsvariante soll modelliert werden, ebenso sollen die anschließenden Entwurfsplanungen und die weitere Projektabwicklung mit der BIM-Methode erfolgen.
Der zeitliche Ablauf für die Planung der Erweiterung sowie des Neubaus der Rheinbrücke ist in folgende 4 Planungsphasen gegliedert:
Das Projekt befindet sich am Ende der Phase der Vorplanung. Es wurden in dieser Phase mögliche Trassenvarianten für die neue Brückenlage und den Streckenausbau entwickelt, näher untersucht und miteinander verglichen. Letztlich wurde die Variantenzahl von 31 auf 3 reduziert. Aus diesen 3 Varianten (siehe unten) wird in Kürze die Vorzugsvariante bestimmt. Dies geschieht voraussichtlich Anfang 2026.
Begleitet wird der Prozess der technischen Vorplanung durch die notwendigen Untersuchungen zur Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt. Dazu fand Anfang 2024 ein erster Beteiligungstermin statt. In diesem Termin wurden die zuständigen Fachbehörden über den Umfang des Untersuchungsrahmens und die Untersuchungsinhalte der umweltfachlichen Planungen informiert.
Varianten
Es wurden in der Vorplanung eine große Anzahl von Varianten (insgesamt 31) geprüft, darunter sowohl Varianten mit Verbreiterung nach Norden als auch nach Süden. Aufgrund verschiedener Randbedingungen (weitere Informationen) lässt sich ein Neubau ausschließlich südlich des Bestandsbauwerks realisieren.
Daher bleiben drei Varianten in der engeren Auswahl. Sie unterscheiden sich in erster Linie durch die maximale Ausdehnung Richtung Süden.
In jeder Variante wird parallel südlich zum Bestandsbauwerk ein erstes Teilbauwerk errichtet. Nach dessen Fertigstellung wird der komplette Verkehr hierauf geführt. Dann kann das Bestandsbauwerk abgerissen werden und an dessen Stelle entsteht ein zweites Teilbauwerk. Nach der Fertigstellung des zweiten Bauwerks wird der Verkehr nach Fahrtrichtungen getrennt über die Bauwerke geführt. Erst dann steht die gesamte Fahrstreifenanzahl zur Verfügung.
Aktuelle Lagepläne der Varianten
Zum Vergrößern klicken – Sie können hier die Variantenlagepläne herunterladen.
Für den Bau werden voraussichtlich mehrere, teilweise bebaute Grundstücke entlang der A565 dauerhaft in Anspruch genommen. Wie viele und welche das genau sein werden, kann erst mit einer entsprechende Detailtiefe der Planungen gesagt werden. Dies ist in der Regel nach Abschluss der Vorentwurfsplanung der Fall (derzeit für 2027/2028 geplant). Die Autobahn GmbH geht zurzeit für den ungünstigsten Fall von maximal 20 Gebäuden mit ca. 90 Wohneinheiten aus. Der Schutz der Wohnbebauung hat in der Planung sehr hohe Priorität – die Planungen basieren auf dem Ziel, Eingriffe so gering wie möglich zu halten.
Stand: Dezember 2025