Wie werden Baumaßnahmen ohne Plangenehmigung oder Planfeststellung genehmigt?

Kleinere Baumaßnahmen, wie Sanierungen, benötigen meist kein aufwändiges Planfeststellungsverfahren oder eine Plangenehmigung. Das gilt, wenn:

  • öffentliche Belange nicht berührt sind,
  • alle erforderlichen Entscheidungen der Behörden vorliegen,
  • Rechte Dritter nicht beeinträchtigt sind oder entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden,
  • andere Rechtsvorschriften keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorsehen.

Dies betrifft vor allem kleinere Bauarbeiten, wie z.B. die Fahrbahnausbesserungen auf der A565 oder die Lärmschutzmaßnahmen auf der Reuterstraße. Diese Baumaßnahmen können schnell, unkompliziert und kostengünstig umgesetzt werden.