Was ist das Planfeststellungsverfahren?

Das Planfeststellungsverfahren ist ein formalisiertes Genehmigungsverfahren für umfassende Infrastrukturvorhaben, die oftmals eine Vielzahl an öffentlichen und privaten Interessen berühren. Es wird vor allem bei baulichen Umgestaltungen, wie z.B. der Erweiterung von Fahrbahnen oder dem Neubau von Brücken angewandt. Im Planfeststellungsbeschluss werden dabei technische, umweltfachliche und private Belange untereinander abgewogen. Hierzu werden die Pläne des Vorhabens an die zuständigen Behörden sowie die Träger öffentlicher Belange (TÖB) zugesandt und für die Öffentlichkeit ausgelegt. Die Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Trägern öffentlicher Belange werden zunächst im Rahmen der Anhörung gesichtet und anschließend bearbeitet. Einwendungen oder mögliche Gerichtsverfahren können den Abschluss verzögern. Das Verfahren ist meist langwierig und kann Jahre in Anspruch nehmen. Das Planfeststellungsverfahren bietet den Vorteil, dass alle Belange vor Baubeginn intensiv geprüft werden und nach dem abschließenden Planfeststellungsbeschluss Rechtssicherheit für alle Betroffenen bietet.