Was passiert wenn eine Planfeststellung eingeleitet wird?

Blick von unten auf das Brückenbauwerk Tausendfüßler an der A565
Wie funktioniert ein Planfeststellungsverfahren?

Das Planfeststellungsverfahren für den neuen Tausendfüßler ist mit einem Baugenehmigungsverfahren zu vergleichen. Straßen.NRW (jetzt Autobahn GmbH Rheinland) hat als Vorhabenträger umfassende Planungsunterlagen erarbeitet, die nun genehmigt werden müssen. Dieser Prozess kann mehrere Jahre dauern.

Um die Planungsunterlagen für die Baumaßnahme an der A565, beziehungsweise am "Tausendfüßler", genehmigen zu lassen, hat der Landesbetrieb bei der zuständigen Planfestellungsbehörde (die Bezirksregierung Köln) im Juni 2020 den Antrag auf Planfeststellung eingereicht.

Die Bezirksregierung Köln prüft nun in einem förmlichen Verfahren, ob die Planungsunterlagen zulässig sind. Hier berücksichtigt sie zum Beispiel Umweltbelange, die technische Machbarkeit und eigentumrechtliche Betroffenheiten, zum Beispiel ob Privatgrundstücke für den Bau (zeitweise) benötigt werden. Manchmal kommt es vor, dass Straßen.NRW (jetzt Autobahn GmbH Rheinland) dann noch Unterlagen nachreichen oder anpassen muss.

Welche Informations- und Einflussmöglichkeiten gibt es für die Bürgerschaft?

Es ist gesetzlich geregelt, dass während der Planfeststellung eine Offenlage der Planungsunterlagen stattfinden muss. Wann das passiert, wird auf der Homepage der Bezirksregierung Köln, in der lokalen Presse und im Amtsblatt bekannt gemacht.
Die Planungsunterlagen liegen für einen bestimmten Zeitraum (mehrere Wochen) bei der Bezirksregierung Köln öffentlich einsehbar aus. Außerdem werden sie im Internet auf der Homepage der Bezirksregierung Köln veröffentlicht.

Während des Zeitraums der Offenlage und noch zwei Wochen länger können Bürgerinnen, Bürger und Träger öffentlicher Belange schriftlich Einwendungen einreichen. Diese Einwendungen werden durch die Bezirksregierung Köln geprüft. Anschließend informiert sie die Einwender, inwiefern ihre Anliegen berücksichtigt werden können. Bei einem Erörterungstermin können alle Einwender ihre Anliegen vortragen und mit den Behörden diskutieren.

Die Offenlage fand Ende 2020 statt.

... und dann?

Wenn alle Einwendungen berücksichtigt oder begründet zurückgewiesen worden sind, fehlt noch ein letzter Schritt: Nach einer letzten Prüfung durch die Bezirksregierung Köln endet das Verfahren mit dem Planfeststellungsbeschluss. Dieser Beschluss ist sozusagen die Baugenehmigung. Jetzt darf gebaut werden und die Ausführungsplanung beginnt. 

Stand: Februar 2021