Was ist ein Ersatzneubau?
Von einem Ersatzneubau spricht man beim Abriss und Neubau eines Brückenbauwerks an gleicher Stelle.
Brückenbauwerke sind unterschiedlich stark belastet. Sind sie statisch überlastet, z.B. durch viele LKWs, kann man rechnerisch bestimmen, wie lange die Brücke den Belastungen noch standhält. Die verbleibende Zeitspanne nennt sich rechnerische Restnutzungsdauer. Wird das Ende dieser rechnerischen Restnutzungsdauer erreicht und sind Sanierungsmaßnahmen nicht mehr ausreichend oder wirtschaftlich unrentabel muss das Bauwerk an gleicher Stelle neu errichtet werden.
Eine Brücke besteht aus verschiedenen Bauelementen. Dies sind im Einzelnen:
- Überbau
- Unterbau
- Widerlager
- Mittelunterstützung
- Gründung
- Lager
Zum Überbau gehören die Hauptträger und die Fahrbahnplatte. Die Lasten des Überbaus werden zum Unterbau weitergeleitet. Der Unterbau einer Brücke besteht aus ihren Widerlagern und den Pfeilern. Zudem leitet der Unterbau die Lasten des Überbaus in die Gründung ab. Jeweils am Ende der Brücke befinden sich die Widerlager. Sie bilden den Übergang vom Erddamm zum Brückenüberbau und können so dessen Lasten auf die Gründung übertragen. Mittelunterstützungen verkleinern die Stützweite des Überbaus zwischen den Widerlagern. Dadurch ist es möglich, geringere Bauhöhen zu realisieren. Üblicherweise sind Mittelunterstützungen als Pfeiler ausgeführt und leiten Teile der Überbaulasten in den Baugrund ab. Als Gründung werden Fundamentplatten bezeichnet, die die vom Überbau kommenden Brückenlasten aufnehmen. Die Lager sind die Verbindungen zwischen Über- und Unterbau. Sie müssen so flexibel sein, dass sie Dreh-, Kipp- und Schubbewegungen aufnehmen können.
Quelle: www.brueckenbau.de
Zum Thema Brückenbau können Sie sich auch gern unsere Videos "Brückologie I" und "Brückologie II" ansehen.