Planungsverfahren

Wer kann den Planungsauftrag zurückziehen

Die Verdoppelung einer Autobahn A565 mitten durch Bonn paßt spätestens seit Fridays for Future nicht mehr in unsere Zeit. Sollte dies auch eine Verantwortliche/ein Verantwortlicher dies auch so sehen, sei es eine/ein politisch oder verwaltungstechnische(r) Verantwortliche(e) sein, wer müsste dann den Planungsauftrag zurückziehen und ggf. neu, an die Zeit angepasst, erteilen?

Hallo,
danke für Ihre Frage. Leider können wir diese nur bedingt beaantworten.
Uns sind die derzeitigen gesellschaftlichen Debatten bekannt und wir können Ihre Fragen zu dem Thema nachvollziehen. Straßen.NRW entscheidet jedoch nicht darüber, welche Projekte geplant und umgesetzt werden. Diese Entscheidung wird beim Bund und beim Land getroffen. Welche Autobahnen aus- oder neugebaut werden, wird im Bundesverkehrswegeplan festgelegt.

Der Auftrag für den sechsstreifigen Ausbau der A565 zwischen Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord haben wir durch den Bundesverkehrswegeplan erhalten, der 2016 beschlossen wurde. Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 ist ein Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes und stellt die verkehrspolitischen Weichen für 10 bis 15 Jahre.

Viele Grüße

Valérie Bennett